Die aktuellen Regeln für das SWISS Handgepäck zu kennen, ist entscheidend, um unangenehme Überraschungen bei der Kontrolle am hafen zu vermeiden. Bestimmungen zu Grösse, Gewicht und erlaubten Gegenständen variieren je nach Flugroute und Klasse. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, um optimal zu packen und bequem zu reisen. Prüfen Sie zudem zwingend vor Abflug und beim online Check-in die aktuellen Richtlinien der Fluggesellschaft.
Inhaltsverzeichnis
Toggle1. Handgepäckbestimmungen bei SWISS Airlines
Damit das Einchecken reibungslos verläuft, ist es wichtig, die Bestimmungen für das SWISS Handgepäck bei der Schweizer Fluggesellschaft zu kennen. Die Vorgaben variieren je nach gebuchter Reiseklasse und Flugroute.
Maximale Grösse und Gewicht
In der Economy Class und Premium Economy darf das Handgepäck (Rucksack, Tasche oder Koffer) pro Fluggast maximal 55 x 40 x 23 cm gross sein und 8 kg wiegen. In der Business- und First-Class sind zwei Handgepäckstücke erlaubt, solange die Grösse von 55 x 40 x 23 cm nicht überschritten wird und jedes Stück nicht mehr als 8 kg wiegt.
Zusätzliche Gegenstände zum kostenlosen Handgepäck für SWISS
Neben dem regulären kostenlosen Handgepäck dürfen Passagiere einen persönlichen Gegenstand wie eine Handtasche oder einen Laptop mitführen. Dieser muss entweder in der Gepäckablage oder unter dem Vordersitz verstaut werden und darf höchstens 40 x 30 x 10 cm gross sein.
Weitere zulässige Gegenstände umfassen:
- Medizinische Geräte, Gehhilfen und Prothesen
- Einen Kindersitz
- Verpackte Pocket-Buggys
2. Erlaubte Gegenstände im Handgepäck (Elektronische Geräte, E-Zigaretten, …)
Im SWISS Handgepäck erlaubt sind eine Reihe von Gegenständen, die den internationalen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Zu den erlaubten Gegenständen zählen:
- Kleidung und persönliche Hygieneartikel
- Elektronische Geräte wie Laptops, Tablets, Kameras und Smartphones.
- Höchstens 15 tragbare elektronische Geräte mit Batterien pro Fluggast.
- Geräte mit Batterien bis 100 Wh sind ohne Genehmigung zulässig.
- Geräte mit Batterien zwischen 100 Wh und 160 Wh erfordern eine Transportgenehmigung der Airline.
- Geräte mit mehr als 160 Wh sind nicht gestattet, ausser bei Mobilitätshilfen.
- E-Zigaretten und andere elektronische Inhalatoren dürfen während des gesamten Fluges weder verwendet noch aufgeladen werden.
- Smartes Gepäck mit fest verbauten Lithium-Batterien über 2,7 Wh ist verboten.
- Medikamente und wichtige Dokumente
- Lesematerial wie Bücher oder Zeitschriften
- Babynahrung und notwendige medizinische Hilfsmittel wie Inhalatoren oder Insulin. Diese sollten vor dem Sicherheitscheck deklariert werden.
3. Verbotene Gegenstände und Flüssigkeiten im Handgepäck
Beim SWISS Handgepäck gelten strikte Regeln für Flüssigkeiten und verbotene Gegenstände, die den internationalen Sicherheitsstandards entsprechen. Um Verzögerungen oder Probleme am Sicherheitscheck zu vermeiden, sollten Sie diese Vorschriften beachten.
Flüssigkeiten im Handgepäck
Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern mit höchstens 100 ml transportiert werden. Alle Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschliessbaren 1-Liter-Beutel verstaut werden. Pro Passagier ist nur ein Beutel zulässig. Zu den Flüssigkeiten zählen unter anderem Wasser, Getränke, Gels, Cremes, Lotionen, Pasten (z. B. Zahnpasta), Parfüms und Make-up. Babynahrung und notwendige Medikamente sind von diesen Regelungen ausgenommen, müssen jedoch am Sicherheitscheck deklariert werden. Für Medikamente wird ein ärztliches Attest empfohlen.
Verbotene Gegenstände und Batterien
Im SWISS Handgepäck sind bestimmte Gegenstände generell nicht zulässig. Dazu gehören unter anderem:
- Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, einschliesslich Spielzeugwaffen
- Schockgeräte, Signal- und Startpistolen
- Scharfe oder spitze Objekte, wie Messer mit Klingenlängen ab 6 cm
- Werkzeuge wie Sägen, Brecheisen oder Bohrer
- Stumpfe Waffen wie Schlagstöcke oder Kampfsportgeräte
- Lithium-Batterien dürfen nur unter bestimmten Bedingungen mitgeführt werden, etwa wenn sie in elektronischen Geräten fest eingebaut sind.
3. Unterschiede bei internationalen und europäischen Flugrouten
Die Vorgaben für das SWISS Handgepäck können je nach Flugroute variieren. Es gibt Unterschiede zwischen Langstreckenflügen und innereuropäischen Flugreisen, die Sie beachten sollten.
Handgepäckregeln für Langstreckenflüge
Bei Langstreckenflügen sind die Anforderungen oft strenger. Dies gilt insbesondere für das Gewicht und die Grösse des Gepäcks, da die Flieger in der Regel voll ausgelastet sind und der Stauraum begrenzt ist. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die spezifischen Anforderungen für Langstreckenflüge zu informieren.
Handgepäckregeln für innereuropäische Flüge
Für Reisen innerhalb Europas gelten oft etwas lockerere Regeln, vor allem wenn es um Kurzstreckenflüge geht. Dennoch sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Handgepäck mit den allgemeinen Richtlinien übereinstimmt, um mögliche Gebühren oder Verzögerungen zu vermeiden.
4. Sonderregelungen für Duty-Free-Artikel
Zusätzlich zum Handgepäck dürfen Duty-Free-Artikel, die nach der Sicherheitskontrolle gekauft wurden, mitgenommen werden. Diese Artikel müssen jedoch ordnungsgemäss verpackt und versiegelt sein. Zudem sollten Sie einen Kaufnachweis bereithalten, falls dieser am Gate oder bei einem Anschlussflug verlangt wird.
5. Wichtige Hinweise zum Handgepäckstück
- Bei vollen Flügen kann es erforderlich sein, dass Sie Ihr Handgepäck am Gate kostenfrei aufgeben müssen und dieses im Frachtraum anstelle der Kabine befördert wird.
- Die Vorgaben können je nach Flughafen und Zielland leicht variieren. Informieren Sie sich daher vorab auf der offiziellen Website über die genauen Vorschriften.
- Für Reisen mit Partner-Airlines gelten möglicherweise andere Regeln.
- Die Airline haftet nicht für beschlagnahmte Gegenstände. Prüfen Sie daher vor der Abreise Ihre Handgepäckinhalte sorgfältig.
6. Sonderregeln für Passagiere bei USA-Anschlussflügen
Bei Reisen in die USA oder mit Anschlussflügen in die USA können zusätzliche Sicherheitskontrollen und strengere Handgepäckregelungen gelten. Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die genauen Vorschriften.
7. FAQs zum SWISS Handgepäck
Was gilt bei der SWISS als Handgepäck?
Bei SWISS gilt als Handgepäck ein Gepäckstück mit den maximalen Abmessungen 55 x 40 x 23 cm und einem Gewicht von höchstens 8 kg.
Kann man zum Handgepäck noch einen Rucksack mitnehmen?
Ja, zusätzlich zum Handgepäck darf bei SWISS ein persönlicher Gegenstand wie ein Rucksack, eine Handtasche oder eine Laptoptasche mitgeführt werden.
Was darf man als Handgepäck mitnehmen?
Im SWISS Handgepäck dürfen Kleidung, elektronische Geräte wie Laptops und Kameras, Medikamente und wichtige Dokumente mitgenommen werden. Flüssigkeiten über 100 ml, Waffen und scharfe Gegenstände sind verboten.
Wie gross und schwer darf Handgepäck sein?
Das Handgepäck bei SWISS darf maximal 55 x 40 x 23 cm gross und 8 kg schwer sein. In der Business- und First-Class sind zwei Handgepäckstücke zulässig.
Wie viele 100ml-Flaschen dürfen ins Handgepäck bei SWISS?
Bei SWISS dürfen mehrere 100 ml-Flaschen ins Handgepäck, solange sie in einem 1-Liter-Plastikbeutel verpackt sind. Pro Person ist nur ein Beutel zulässig.
Was darf auf keinen Fall ins Handgepäck?
Waffen, scharfe Objekte, explosive Stoffe und Flüssigkeiten über 100 ml sind bei SWISS im Handgepäckstück nicht zulässig.
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