Bezahle mit Twint 💳 | Kostenlose Lieferung 🚀
Ratgeber

SWISS Gepäckvorschriften in der Übersicht

Ein Passagierflugzeug der SWISS International Air Lines, Modell Airbus, hebt von einer asphaltierten Landebahn in einem offenen Landschaftsgebiet ab. Der Himmel ist blau mit wenigen weissen Wolken, während das Flugzeug leicht nach oben geneigt in den Steigflug übergeht. Auf dem weissen Rumpf des Flugzeugs ist das markante rote SWISS-Logo gross zu erkennen, und am Heck befindet sich der ebenfalls rote Leitflügel mit dem weissen Schweizerkreuz, das die nationale Herkunft der Fluggesellschaft symbolisiert. Die Szene vermittelt Dynamik und Bewegung, während das Flugzeug an Höhe gewinnt. Dieses Bild steht symbolisch für den Blogbeitrag, der eine umfassende Übersicht über die SWISS Gepäckvorschriften bietet. Im Beitrag werden detaillierte Informationen zu Handgepäck, Aufgabegepäck und Sondergepäck, wie Sportausrüstungen oder Musikinstrumente, erläutert. Besonders hervorgehoben werden wichtige Aspekte wie die Grösse und das Gewicht des Handgepäcks, erlaubte und verbotene Gegenstände sowie spezielle Regelungen für das Reisen mit Kindern oder Tieren. Der Artikel betont, wie wichtig es ist, die SWISS Gepäckvorschriften im Voraus zu kennen, um Unannehmlichkeiten und Zusatzkosten zu vermeiden.

Es ist entscheidend, die SWISS Gepäckvorschriften zu kennen, um Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Dieser Blogbeitrag bietet eine umfassende Übersicht über die Gepäckbestimmungen. Dabei werden alle wichtigen Aspekte über das Thema Gepäck beleuchtet, von den Handgepäckrichtlinien über spezielle Situationen wie das Reisen mit Kindern oder Tieren bis hin zu häufig gestellten Fragen. 

1. Handgepäckbestimmungen

1.1. Grösse, Masse, Gewicht Handgepäck

Die Masse und das Gewicht des Handgepäcks (Koffer, Rucksack, Tasche) spielen eine entscheidende Rolle, um den Anforderungen der SWISS Gepäckvorschriften zu entsprechen. Die genauen Vorgaben lauten:

  • Maximale Grösse: 55 x 40 x 23 cm, damit es problemlos in die Gepäckfächer über den Sitzen passt.
  • Maximales Gewicht:
    • Economy Class: 8 kg
    • Business und First Class: Zwei Handgepäckstücke mit je 8 kg

In der Regel ist pro Person ein Handgepäckstück erlaubt. Zusätzlich dürfen kleinere persönliche Gegenstände mit an Bord genommen werden, wie im nächsten Abschnitt aufgezeigt.

1.2. Zusätzliche persönliche Gegenstände

Gemäss den SWISS Gepäckvorschriften ist neben dem eigentlichen Handgepäckstück ist die Mitnahme von einem zusätzlichen Gepäckstück gestattet, sofern die Masse  40 x 30 x 10 cm nicht überstiegen werden:

  • 1 Handtasche, Laptop-Tasche oder kleinerer Rucksack
  • 1 Mantel oder Decke
  • 1 Regenschirm oder Gehstock
  • Lektüre
  • Babynahrung für während der Reise
  • Gehhilfen oder Rollstühle

1.3. Erlaubte und verbotene Gegenstände

Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Gegenstände verboten oder nur eingeschränkt im Handgepäck erlaubt. Nachfolgend eine nicht abschliessende Liste (mehr Details hier):

1.3.1. Erlaubte Gegenstände

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays (bis max. 100 ml pro Behälter), verpackt in einem durchsichtigen, wiederverschliessbaren Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen
  • E-Zigaretten, die ausschliesslich im Handgepäck transportiert werden dürfen
  • Elektronische Geräte wie Laptops, Tablets und Smartphones
  • Powerbanks & Batterien: Bei Powerbanks und Lithium-Ionen-Batterien darf die Kapazität nicht 100 Wattstunden (Wh) übersteigen. Batterien mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh dürfen nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft befördert werden.
  • Anzahl der Ersatzbatterien: Es dürfen maximal zwei Ersatz-Lithium-Batterien (zwischen 100 Wh und 160 Wh) pro Person befördert werden, und die Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein (z.B. durch Abkleben der Kontakte oder in der Originalverpackung).
  • Messer und Scheren mit weniger als 6cm Klingenlänge (z.B. kleines Taschenmesser)

1.3.2. Verbotene Gegenstände

  • Messer mit mehr als 6cm Klingenlänge, Teppichmesser, lose Rasierklingen, Cutter, Skalpelle
  • Sportgeräte und Werkzeuge, die als Schlagwaffen verwendet werden könnten
  • Feuerwaffen und Waffennachahmungen
  • Flüssigkeiten über 100 ml
  • Entzündbare Stoffe und Chemikalien
  • Powerbanks über 100 Wh respektive über 160 Wh (mit Genehmigung)
  • Smartbags mit nicht herausnehmbaren Lithium-Batterien
  • Gefahrgüter wie Brennpasten, Wunderkerzen, Feuerwerk, Farben, Gaspatronen etc.

Die Auflistung ist nicht abschliessend. Informiere dich vor der Abreise auf der Website der Airline oder des Flughafens über die genauen Bestimmungen.

1.4. Spezielle Regelungen und Ausnahmen

Es gibt einige spezielle Regelungen und Ausnahmen bei den SWISS Gepäckvorschriften:

1.4.1. Babynahrung

Im Gegensatz zu den üblichen Beschränkungen (100 ml) ist es nach den SWISS Gepäckvorschriften gestattet, grössere Mengen an flüssiger Babynahrung mitzuführen. Auf Langstreckenflügen können spezielle Babymenüs mit Gemüse- und Früchtebrei bis 48 Stunden vor Abflug über die Buchung oder das Service Center vorbestellt werden.

1.4.2. Medikamente und medizinische Ausrüstung

Medikamente in fester Form (Tabletten, Kapseln, Pulver)

Diese dürfen in ausreichender Menge für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. 

Es wird empfohlen, die Medikamente in der Originalverpackung mit Beipackzettel mitzuführen. So lässt sich die Notwendigkeit bei einer Kontrolle leichter nachweisen. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist es ratsam, zusätzlich ein ärztliches Attest oder Rezept auf Englisch dabei zu haben. Dies bestätigt, dass die Medikamente für den Eigenbedarf benötigt werden.

Spritzen oder andere medizinische Geräte zur Verabreichung der Medikamente sollten ebenfalls mit einem englischsprachigen Attest belegt werden.

Kläre vor der Reise ab, ob die Medikamente im Zielland erlaubt sind. Manche Substanzen können im Ausland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Medikamente in flüssiger Form

Dringend benötigte Medikamente in flüssiger Form dürfen in der Menge mitgeführt werden, die während der Reise benötigt wird. Medizinisch notwendige Flüssigkeiten wie Insulin sind von der 100-ml-Regel ausgenommen. Voraussetzung ist ein Attest oder Rezept in englischer Sprache, das die Notwendigkeit für die Reise belegt.

Medizinische Geräte

Spezielle medizinische Geräte können nach vorheriger Absprache im Handgepäck befördert werden. Es ist ratsam, dies so früh wie möglich mit der Fluggesellschaft zu klären, am besten direkt bei der Flugbuchung oder mindestens einige Tage vor Reiseantritt. Je nach Art des Geräts können zusätzliche Informationen oder Dokumente erforderlich sein.

2. Aufzugebendes Gepäck

Beim Aufgabegepäck gibt es je nach Flugklasse unterschiedliche Gewichts- und Grössenbeschränkungen der SWISS Gepäckvorschriften. Zusätzlich sollten Reisende die Bestimmungen für Übergepäck beachten, um hohe Zusatzkosten zu vermeiden, besonders wenn zusätzliches Reisegepäck oder übergrosses Gepäck mitgeführt werden.

2.1. Gewichts- und Grössenbeschränkungen für Aufgabegepäck

Die Gewichtsbeschränkungen für aufzugebendes Gepäck variieren je nach gebuchter Reiseklasse:

  • Economy Class: 1 Gepäckstück bis 23 kg
  • Business Class: 2 Gepäckstücke bis je 32 kg
  • First Class: 3 Gepäckstücke bis je 32 kg

Es gelten folgende Aussenmasse pro Gepäckstück:

  • 158 cm (Höhe + Breite + Tiefe). Übergepäck, das diese Limits nicht einhält, wird nur nach vorheriger Anmeldung und gegen eine Gebühr befördert.

2.2. Gebühren für Übergepäck

Wenn das Freigepäck bei den SWISS Gepäckvorschriften überschritten wird, fallen je nach Reiseziel und Gewicht gestaffelte Übergepäckgebühren an. Es wird dabei zwischen zu schwerem/grossem Gepäck und zu viel Reisegepäck unterschieden. Die genauen Kosten hängen von der Flugstrecke und der gewählten Reiseklasse ab. Es ist günstiger, ein zusätzliches Gepäckstück im Voraus dazuzubuchen, statt die hohen Gebühren kurzfristig am Flughafen zahlen zu müssen.

2.2.1. Zu schweres oder zu grosses Gepäck

Für Gepäckstücke, die die Gewichts- oder Grössenbeschränkungen nicht einhalten, werden folgende Zusatzkosten fällig, diese variieren nach Flugklasse und Strecken:

  • Gepäckstücke zwischen 23 und 32 kg:
    • Europa: 100 CHF
    • Interkontinental: 200-400 CHF
  • Gepäckstücke über 32 kg:
    • Europa: 200 CHF
    • Interkontinental: 400-500 CHF
  • Gepäck mit Übermassen (Gesamtmasse über 158 cm):
    • Interkontinental: 400-500 CHF100-400 CHF, nur nach Voranmeldung

Einen detaillierteren Überblick gibt es hier.

2.2.2. Zu viel Gepäck

Jedes Reisegepäck, das über die Freigepäckmenge hinausgeht, wird nach den SWISS Gepäckvorschriften mit Zusatzkosten belegt:

  • Europa: 75-150 CHF pro weiterem Gepäckstück
  • Interkontinental: 150-300 CHF pro Extra-Gepäckstück

Einen detaillierteren Überblick gibt es hier.

2.3. Gepäckstücke hinzubuchen

Das Hinzubuchen von Gepäckstücken bei SWISS ist eine flexible Option, um auf deine Reisebedürfnisse zugeschnittenes Gepäck mitzuführen Es lohnt sich, dies frühzeitig online zu tun, da die Preise günstiger sind als am Check-in-Schalter. Hier sind die wichtigsten Details:

2.3.1. Online-Buchung

  • Buchungsfrist: Zusätzliche Gepäckstücke können bis 2 Stunden vor Abflug bequem über dein persönliches Profil auf der SWISS-Website oder in der App hinzugebucht werden.
  • Anzahl der Gepäckstücke: Es können bis zu 2 zusätzliche Gepäckstücke à 23 kg zum Spezialtarif online gebucht werden.
  • Einzelflugstrecken: Die Buchung ist auch für einzelne Flugstrecken möglich, z.B. nur für den Rückflug.

2.3.2. Kosten für zusätzliches Gepäck

Die Gebühren variieren je nach Flugstrecke und Buchungszeitpunkt. Eine frühe Online-Buchung ist in der Regel günstiger als die Zahlung am Check-in-Schalter.

  • Europa-Strecken:
    • Online-Buchung: Ab 20 CHF / 15 EUR
    • Am Check-in: 60 CHF / 50 EUR
  • Interkontinentalflüge:
    • Online-Buchung: Ab 75 CHF / 65 EUR
    • Am Check-in: 85 CHF / 75 EUR

Die genauen Kosten hängen von der Flugroute und der Verfügbarkeit ab, aber es zeigt sich deutlich, dass die Online-Option erheblich günstiger ist. Tipp: Buche rechtzeitig, wenn du Geld sparen möchtest!

2.3.3. Gepäckbestimmungen für zusätzliches Passagiergepäck

  • Gewichts- und Grössenlimit: Jedes zugebuchte Gepäckstück darf maximal 23 kg wiegen und die Summe der Masse (Länge + Breite + Höhe) von 158 cm nicht übersteigen. Für Business- und First-Class-Reisende gelten teils höhere Gewichtsgrenzen von 32 kg.
  • Spezialtarife: Im Economy Light Tarif kann das erste Gepäckstück zu einem vergünstigten Preis hinzugebucht werden. Auf bestimmten Interkontinentalstrecken gibt es für ein zweites Gepäckstück (23 kg, 158 cm Umfang) ebenfalls vergünstigte Tarife.

2.3.4. Besonderheiten und Einschränkungen

  • Economy Light Tarif: Im Economy Light Tarif kannst du das erste Gepäckstück zu besonders günstigen Konditionen hinzubuchen.
  • Vergünstigte Tarife auf Interkontinentalstrecken: Für Flüge zwischen Europa und den USA/Kanada bietet SWISS in der Economy Class vergünstigte Preise für das zweite Gepäckstück.
  • Maximale Anzahl: Es können bis zu 5 zusätzliche Gepäckstücke während des Check-ins hinzugefügt werden. Übergepäck, das zu schwer oder zu gross ist, muss direkt am Flughafen abgewickelt werden und kann nicht online hinzugebucht werden.

2.4. Erlaubte und verbotene Gegenstände

2.4.1. Erlaubt im Aufgabegepäck

  • Flüssigkeiten in Behältern über 100 ml.
  • Haarsprays, Parfums, Eau de Cologne, alkoholhaltige Handdesinfektionsmittel, alkoholhaltige Medikamente und nicht entflammbare/ungiftige Aerosole für den Sport oder den Haushaltsgebrauch sind in der für die Reise erforderlichen Menge erlaubt (max. 0.5 l / 0.5 kg pro Stück sowie max. 2.0 l / 2.0 kg pro Fluggast).
  • Alkoholische Getränke mit mehr als 24% vol. bis maximal 70% vol. Alkohol sind erlaubt, wenn sie in Verkaufsverpackungen sind, einzelne Behälter 5 l nicht überschreiten und insgesamt maximal 5 l pro Person mitgeführt werden. Getränke mit 24% vol. Alkohol oder weniger gelten nicht als gefährliche Güter.
  • Messer, die keine Waffen sind, wie Taschenmesser, Jagdmesser oder Besteck, solange sie gut verpackt sind.
  • Munition ist nur mit vorheriger Anmeldung erlaubt, wenn sie in die Unterklasse 1.4S (UN0012 oder UN0014) eingestuft ist, keine Spreng- oder Brandgeschosse enthält, 5 kg Bruttogewicht pro Gepäckstück und Person nicht überschreitet und sicher in einer handelsüblichen Verpackung verpackt ist. Waffen und Munition müssen in verschiedenen Taschen verpackt werden.
  • Schwimmweste oder andere selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtung: 2 Stück pro Fluggast nur mit vorheriger Anmeldung.

2.4.2. Verboten oder nur eingeschränkt erlaubt

  • Messer, die als Waffen eingestuft werden, wie Springmesser, Butterflymesser oder Wurfmesser.
  • Gefahrgut (Entflammbare Flüssigkeiten, ätzende Stoffe, giftige Substanzen).
  • Einweg-Lithiumbatterien und -zellen mit mehr als 2 g Lithiumgehalt.
  • Wiederaufladbare Lithiumbatterien und -akkus mit mehr als 160 Wh.
  • Durch Lithiumakkus angetriebene Beförderungsgeräte (z. B. E-Bikes, Hoverboards, E-Boards oder Gepäckroller).
  • Defekte oder beschädigte Lithiumbatterien und -akkus, unabhängig davon, ob sie lose oder im Gerät eingelegt sind.
  • Entflammbare Flüssigkeiten oder Güter wie Feuerwerk, Gaskartuschen, Lacke, Verdünner, Benzin oder Lösungsmittel.
  • Campingkocher und andere mit Brennstoff betriebene Geräte sind verboten, da sie gefährliche Dämpfe enthalten können.
  • Zerbrechliche Gegenstände wie Fernsehapparate und PC-Bildschirme.
  • Schusswaffen, Elektroimpulswaffen, Pfefferspray dürfen nicht mitgenommen werden. Für Sport- und Jagdwaffen gelten spezielle Vorschriften.

Die Auflistung ist nicht abschliessend. Informiere dich vor der Abreise auf der Website der Airline oder des Flughafens über die genauen Bestimmungen.

2.5. Sondergepäck

Unter das Sondergepäck fallen gemäss den SWISS Gepäckvorschriften Objekte wie Sportgepäck, Sport- und Jagdwaffen sowie Musikinstrumente an. 

2.5.1. Sportgepäck

  • Skiausrüstung: Die erste Skiausrüstung kann zusätzlich zum Freigepäck kostenlos befördert werden, ausser im Economy Light Tarif.
  • Freigepäckregelung für Sportausrüstung: Andere Sportausrüstungen können als Teil des Freigepäcks mitgenommen werden, solange die Anzahl des Reisegepäcks und das Gewicht die Freigepäckmenge der Reisklasse einhalten. Für grosses Sportgepäck fallen immer Gebühren an.
  • Spezialtarife für Sportgepäck: Wenn das Sportgepäck die Freigepäckmenge in Anzahl oder Gewicht überschreitet, profitieren Reisende von Spezialtarifen. Diese Tarife gelten pro Flugstrecke auf von SWISS durchgeführten Flügen. Anschlussflüge innerhalb von 24 Stunden zählen als eine Flugstrecke.
  • Kategorien von Sportgepäck:
    • Normales Sportgepäck: Dazu gehören Angelausrüstung, Golfgepäck, Rackets, Ballsportarten, Ski-/Snowboardausrüstung, Fahrräder und Boards unter 2 m Länge.
    • Großes Sportgepäck: Dazu zählen Hängegleiter, Tandem und Boards über 2 m Länge.
  • Anmeldung von Sportausrüstung: Aufgrund begrenztem Stauraum sollte Sportausrüstung so früh wie möglich angemeldet werden. Dies kann über das Reisebüro oder ein Online-Formular erfolgen.
  • Wichtige Hinweise: Der Spezialtarif ist nur anwendbar, wenn im Sportgepäck ausschliesslich Gegenstände der Inhaltsliste befördert werden. Ein nicht aufgelisteter Gegenstand pro Gepäckstück wird toleriert. Bei mehreren solcher Gegenstände wird der Normaltarif für Übergepäck angewendet. Sportgepäck wird bis zu einem Gewicht von 32 kg und einer Länge von bis zu 3,50 m akzeptiert. Fahrräder müssen in einem geeigneten Koffer verpackt sein.

2.5.2. Sport- und Jagdwaffen

  • Transportvorschriften: Waffen und Munition müssen in separaten Behältern und Gepäckstücken aufgegeben werden. Der Check-in sollte mindestens 120 Minuten vor Abflug erfolgen. Der Transport von Waffen oder Munition muss im Voraus beim Service Center angemeldet werden.
  • Sicherheitsvorschriften: Die Waffe muss gesichert und entladen in einem dafür vorgesehenen Transportbehältnis verpackt sein. Munition darf maximal 5 kg pro Passagier umfassen und muss in einem festen Behälter aus Holz, Metall oder Faserplatte verpackt sein.
  • Zusätzliche Gebühren: Abhängig vom Abflug- oder Zielland können zusätzliche Sicherheitsgebühren für den Transport von Sport- und Jagdfeuerwaffen anfallen. In Zürich ist eine Entladekontrolle der Waffen vorgeschrieben, die 55 CHF kostet. In Genf ist der Konvoi der Schusswaffen erforderlich, was 200 CHF kostet.

2.5.3. Musikinstrumente

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig an das Service Center zu wenden, um die Mitnahme von Musikinstrumenten zu klären und die erforderlichen Buchungen innerhalb der SWISS Gepäckvorschriften vorzunehmen. So wird sichergestellt, dass das Instrument sicher befördert werden kann und alle notwendigen Vorkehrungen getroffen sind.

  • Mitnahme in der Kabine: Kleinere Musikinstrumente, die innerhalb der Handgepäckgrenzen liegen, können in der Kabine mitgeführt werden. Wenn das Instrument die Masse von 55 x 40 x 23 cm oder das Gewicht von 8 kg übersteigt, ist es erforderlich, einen zusätzlichen Sitzplatz zu buchen. Diese Buchung sollte gleichzeitig mit dem Ticket erfolgen, da die Preise für die Mitnahme des Instruments von den verfügbaren Ticketpreisen abhängen.
  • Transport als Aufgabegepäck: Alternativ können Musikinstrumente auch als zusätzliches Gepäck aufgegeben werden. Dabei ist es wichtig, dass das Instrument in einem stabilen Hartschalenkoffer verpackt ist, um Schäden während des Transports zu vermeiden. Der Koffer sollte gut gepolstert sein und wenig Bewegungsspielraum bieten, um das Instrument zu schützen.
  • Grössere Instrumente: Für Musikinstrumente, die grösser sind und nicht als Handgepäck in die Kabine passen, gibt es spezielle Regelungen. Instrumente, die auf dem Boden vor dem Sitz stehen sollen, dürfen die Masse von 155 x 42 x 25 cm nicht übersteigen. Wenn das Instrument am Sitz befestigt wird, sind die maximalen Masse 110 x 42 x 50 cm und das maximale Gewicht von 75 kg einzuhalten.

3. Gepäckbestimmungen für Babys und Kleinkinder

  • Kindersitze an Bord: Wenn für ein Kleinkind ein eigener Sitzplatz gebucht wurde, kann ein eigener Kindersitz mitgebracht werden. Dieser muss für Flugreisen zertifiziert sein und darf eine Auflagefläche von höchstens 40 x 40 cm haben.
  • Kinderwagen: Ein zusammenklappbarer, einteiliger Kinderwagen oder Buggy kann kostenlos bis zum Flugzeug mitgenommen werden. Nach der Landung wird er entweder direkt beim Aussteigen oder an der Gepäckausgabe zurückgegeben. Grössere Kinderwagen für Mehrlinge müssen aufgegeben werden.
  • Kinderrückhaltevorrichtungen: Systeme wie CARES oder LUFTIKID® können an Bord genutzt werden, um die Sicherheit von Kindern zu erhöhen. Bei Kleinkindern ist hierfür ein separater Sitzplatz erforderlich.
  • Babybetten: Auf Langstreckenflügen stehen Babybetten in allen Klassen zur Verfügung, in Europa nur in der Business Class. Diese sind für Babys bis zu 8 Monaten und maximal 11 kg geeignet. Aufgrund der begrenzten Anzahl sollte ein Babybett frühzeitig beim Service Center reserviert werden.

4. Gepäckbestimmungen für Menschen mit Behinderungen

  • Freigepäck für medizinische Hilfsmittel: Medizinische Geräte und Hilfsmittel wie Rollstühle können zusätzlich zum regulären Passagiergepäck kostenlos mitgenommen werden. Diese sollten im Voraus angemeldet werden, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können.
  • Bevorzugtes Boarding und Assistenzhunde: Fluggäste mit Behinderung erhalten bevorzugtes Boarding. Bis zu zwei Rollstühle und Assistenzhunde werden ohne zusätzliche Kosten befördert.
  • Besondere Unterstützung: Passagiere, die Unterstützung benötigen, sollten dies bei der Buchung oder spätestens 48 Stunden vor Abflug anmelden. So kann sichergestellt werden, dass alle notwendigen Hilfsmittel und Unterstützung bereitgestellt werden.

5. Bestimmungen für das Reisen mit Tieren

5.1. Allgemeine Bestimmungen

Es existieren verschiedene Optionen bei den SWISS Gepäckvorschriften für den Transport von Haustieren, abhängig von deren Grösse und Gewicht:

  • Transport in der Kabine: Kleine Hunde und Katzen, die zusammen mit ihrem Transportbehälter nicht mehr als 8 kg wiegen, dürfen in der Kabine reisen. Der Transportbehälter muss weich, sauber und kratzfest sein und die Masse von 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten. Das Tier muss während des gesamten Fluges im Behälter bleiben.
  • Transport im Frachtraum: Grössere Tiere, die mehr als 8 kg wiegen oder deren Transportbehälter die zulässige Grösse übersteigen, werden im Frachtraum transportiert. Der Frachtraum ist klimatisiert und bietet ähnliche Bedingungen wie die Kabine. Es wird empfohlen, das Tier im geeigneten Transportbehälter spätestens 2 Stunden, aber nicht früher als 3 Stunden vor Abflug zum Check-in Schalter zu bringen.

5.2. Bestimmungen für stumpfnasige Tiere

Stumpfnasige Hunde und Katzen, wie Bulldoggen oder Perserkatzen, sind besonders empfindlich gegenüber Temperatur- und Stressbedingungen. Aus diesem Grund ist der Transport dieser Rassen nur in der Kabine und nicht im Frachtraum erlaubt, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.

5.3. Bestimmungen für Kampfhunde

Für als Kampfhunde eingestufte Rassen gibt es spezielle Transportvorschriften. Diese Hunde dürfen nur in speziellen, sicheren Transportboxen reisen, die den IATA-Vorgaben entsprechen. Die Boxen müssen aus robusten Materialien wie Holz oder Metall bestehen und dürfen keine Plastikteile enthalten.

5.4. Assistenzhunde

Assistenzhunde dürfen ohne Gewichtsbeschränkungen in der Kabine reisen und sind von den Transportbehältervorschriften ausgenommen. Sie müssen jedoch gut erzogen sein und sich in öffentlichen Umgebungen angemessen verhalten. Bei Flügen in die USA bestehen zusätzliche Vorschriften, und es kann erforderlich sein, dass der Hund vor der Abreise überprüft wird.

5.5. Dokumente und Gesundheit

Für die Beförderung von Tieren sind je nach Zielort bestimmte Dokumente erforderlich, darunter Einfuhr-, Ausfuhr- und Gesundheitsbescheinigungen. Es ist wichtig, sich vor der Reise über die spezifischen Anforderungen des Ziellandes zu informieren und alle notwendigen Papiere bereitzuhalten. Bei Verstössen gegen die Einreisebestimmungen trägt der Tierhalter die Verantwortung und die Kosten für eine mögliche Rückführung des Tieres.

6. Fazit zu den SWISS Gepäckvorschriften

Die Kenntnis der Gepäckvorschriften ist unerlässlich, um eine stressfreie Reise ohne zusätzliche Kosten zu gewährleisten. Ob Handgepäck, Aufgabegepäck oder Sondergepäck wie Sportausrüstung und Musikinstrumente – jede Kategorie hat ihre spezifischen Regelungen, die je nach Reiseklasse und Flugstrecke variieren. Mit einem klaren Verständnis der SWISS Gepäckvorschriften für Flüssigkeiten, Medikamente und spezielle Bedürfnisse wie Reisen mit Kindern oder Haustieren, können unnötige Verzögerungen vermieden werden.

Es ist zudem wichtig, vor jedem Abflug die Angaben auf der Buchungsbestätigung sowie die aktuellen Informationen auf der offiziellen Website zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Änderungen der Gepäckvorschriften eingetreten sind. 

7. Passende Rucksäcke für die SWISS Gepäckvorschriften

Wir bieten zwei verschiedene Rucksackmodelle, welche perfekt auf die Handgepäckrichtlinien abgestimmt sind und dir erlauben das maximum an Gepäck im kostenlosen Handgepäck mitzunehmen:
Bestseller
Ausführung wählen Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werden
Bestseller
Ausführung wählen Dieses Produkt weist mehrere Varianten auf. Die Optionen können auf der Produktseite gewählt werden

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wähle die Felder aus, die angezeigt werden sollen. Andere werden ausgeblendet. Drag % Drop, um die Reihenfolge zu ändern.
  • Bild
  • Art.-Nr.
  • Bewertung
  • Preis
  • Lagerbestand
  • Beschreibung
  • Gewicht
  • Abmessungen
  • Zusätzliche Informationen
  • In den Warenkorb legen
Klicke außerhalb, um die Vergleichsleiste auszublenden
Vergleichen